Er ist der Albtraum vieler Autofahrer: der Steinschlag. Denn wenn kein Verursacher zu ermitteln ist, der sich durch eine unangemessene Fahrweise schuldig gemacht hat, muss der Fahrzeughalter selbst für die Schäden aufkommen. Doch es gibt zum Glück eine Ausnahme: die Windschutzscheibe.
Bei der Windschutzscheibe handelt es sich schließlich nicht nur um einen Sachschaden, sondern kann durch eine eventuelle Beeinträchtigung der Sicht auch ein allgemeines Verkehrsrisiko darstellen - in diesem Fall kann die Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Bei vielen Versicherungen muss man im Fall einer Reparatur nicht einmal die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen. Doch wie verfährt man am besten im Falle eines Windschutzscheiben-Vorfalls?
Reparieren, austauschen oder weiterfahren?
Schon mal vorweg: Eine Windschutzscheibe muss nach Angaben des ADAC in den seltensten Fällen komplett ausgetauscht werden – häufig reicht eine fachgemäße Reparatur. Doch auch hier muss auf Einiges geachtet und mit einer Menge Spezialwerkzeug gearbeitet werden. Ist der Defekt größer als ein Daumennagel bzw. ein 2-Euro-Stück, muss die Scheibe raus. Das Gleiche gilt für einen zu tiefen Schaden.
Im Falle einer Reparatur sollte darauf geachtet werden, dass die Stelle sauber und trocken ist. Autofahrern ist im Falle eines Steinschlags zu raten, die Schadenstelle schnellstmöglich abzukleben, damit keine Feuchtigkeit und kein Schmutz in die Ritzen eindringen können. Dafür verwendet man entweder ein spezielles Scheibenpflaster oder einfach einen transparenten Klebefilm.
Bei Sichtbehinderung: ab in die Werkstatt!
Die Frage "austauschen oder nicht?" stellt sich bei folgendem Sachverhalt jedoch niemals: die Sichtbeeinträchtigung des Fahrers. Der Bereich des Sichtfelds ist in einer genauen EG-Richtlinie definiert – grob ausgedrückt handelt es sich dabei um einen 30 Zentimeter breiten Bereich über dem Mittelpunkt des Lenkrads. Eine Reparatur ist ebenfalls nicht möglich, wenn die Einschlagstelle zu nahe am Rand liegt. Denn auch geflickte Bereiche können gerade bei einer Nachtfahrt Streulicht erzeugen und den Fahrer irritieren.
Und eins versteht sich ja von selber: Ist in der Windschutzscheibe nicht nur ein kleines Loch, sondern gleich ein ganzer Riss, muss ebenfalls die nächste Werkstatt angesteuert werden. Auch auf der Urlaubsfahrt.
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