Kfz-Versicherungswechsel - Kündigen nach dem Stichtag

Kfz-Versicherungswechsel

Kündigen nach dem Stichtag


Sie haben den Wechsel der Kfz-Versicherung zum Stichtag verpasst? Kein Problem, denn in Sonderfällen ist ein Wechsel auch noch nach dem 30. November möglich. Ein Vergleich der Policen ist in diesem Jahr aus zwei Gründen besonders ratsam: Einige Kfz-Versicherer wollen neue Rabattstaffeln einzuführen, im Gegenzug könnte sich dafür der Grundbetrag der Police erhöhen. Außerdem haben große Versicherer wie die Allianz und die HUK-Coburg angekündigt, ihre Preise zu erhöhen. Das kann je nach Vertrag für den einzelnen Versicherungsnehmer einen erheblichen Kostenunterschied ausmachen. Motorleben fasst zusammen, worauf Sie bei einem Wechsel achten sollten.

Kündigungs-Stichtag verpasst?

Reguläre Kfz-Versicherungsverträge laufen in der Regel jährlich bis zum 31.12. und müssen mit einer Frist von vier Wochen bis spätestens Ende November gekündigt werden. Doch in einigen Fällen gelten Sonderkündigungsrechte:

Sonderkündigungsrecht im Schadensfall

Ist ein Schadensfall eingetreten haben beide Seiten das Recht den Vertrag zu beenden – sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch der Versicherte. Noch vor wenigen Jahren war dies vor allem für den Versicherungsnehmer wenig vorteilhaft, denn bei einer Kündigung wurde meist der gesamte Jahresbeitrag fällig. Seit 2008 müssen die Versicherungsunternehmen den Differenzbeitrag aber erstatten. Gekündigt werden kann innerhalb eines Monats ab Schadenschluss (durch Leistung oder Ablehnung) – entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres.

Sonderkündigungsrecht bei Wechsel des Fahrzeugs

Da Kfz-Policen grundsätzlich personen- und objektbezogen sind, erlischt der Versicherungsschutz bei einem Fahrzeugwechsel automatisch. Der Versicherer ist nicht verpflichtet, den bestehenden Vertrag für das neue Fahrzeug fortzuführen. So kann der Fahrzeughalter in diesem Falle selbst bestimmen, wo das neue Fahrzeug versichert werden soll.

Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhungen

Erhöhen Versicherer die Kfz-Prämien, besteht ebenfalls ein generelles Sonderkündigungsrecht. Häufiger Grund für höhere Beiträge sind Änderungen in den Regional- oder Typklasseneinstufungen. Im kommenden Jahr betrifft dies nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 32 Prozent der deutschen Autofahrer. Aber auch Anhebungen des Grundbeitrages lassen die Prämien steigen. Leider sind die Preiserhöhungen nicht immer auf den ersten Blick als solche erkennbar. Hilfreich ist hier der von den Versicherern ausgewiesene Vergleichsbeitrag. Ist dieser geringer als der künftig zu zahlende Beitrag, liegt eine Preiserhöhung vor. Betroffene können dann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens den Vertrag beenden.

"Einige Versicherer setzen jedoch auf die Unkenntnis der Versicherten hinsichtlich der Möglichkeit zur außerordentlichen Vertragsbeendigung und versenden Erhöhungsmitteilungen kurz vor Ablauf des Stichtages oder gar erst im Dezember", führt Janine Pentzold vom Verbraucherportal toptarif.de aus. "Davon sollten Betroffene sich nicht verunsichern lassen. Sobald die Prämie steigt, besteht das einmonatige Sonderkündigungsrecht."

Kündigen, aber richtig

Bestehende Versicherungsverträge müssen grundsätzlich schriftlich gekündigt werden. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte die Kündigung per Einschreiben gegen Rückschein verschickt werden. Entscheidend ist einzig und allein das Eingangsdatum beim Versicherer. Bei Kündigung per Fax empfiehlt es sich, den Sendebericht als Nachweis aufzuheben. Hat man ein Fälligkeitsdatum schon überschritten, kann man auch persönlich bei einem Versicherungsvertreter oder in einer Filiale kündigen. In allen Fällen ist es wichtig, eine schriftliche Kündigungsbestätigung von der Versicherung anzufordern.

Automatische Verlängerung

Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr und die nächste Chance zu Sparen rückt erst einmal wieder in weite Ferne. Lediglich bei den oben genannten Sonderkündigungsrechten gilt auch nach Ende November noch ein Sonderkündigungsrecht.

Unterjährige Kündigungstermine

Seit einigen Jahren bieten manche Versicherer auch unterjährige Policen an. Auch für diese gelten Kündigungsfristen von einem Monat, die Kündigungsstichtage variieren jedoch je nach individuellem Vertragsbeginn. Wurde die Police zum Beispiel am 1. Juli abgeschlossen, läuft der Vertrag bis zum 30. Juni des Folgejahres. Versicherungsnehmer mit unterjährigen Policen sollten ihre Vertragsunterlagen genau studieren und sich den persönlichen Kündigungsstichtag am besten rot im Kalender anstreichen.

Der Neukunde ist König

Wie beinahe überall werden auch bei den Kfz-Versicherungen Neukunden mit spektakulären Sonderkonditionen geködert. Altkunden haben davon nichts. Deren Versicherungsprämien bleiben dieselben, weshalb sie für dasselbe Auto oft erheblich mehr zahlen als Neukunden. Für die Kfz-Versicherer ist diese Taktik extrem rentabel, denn jährlich wechselt lediglich ein verschwindend geringer Anteil von Versicherten zu einem günstigeren Anbieter.

Online Preise vergleichen

Den richtigen Versicherer für sein Auto zu finden ist nicht immer ganz einfach, denn die zu zahlende Versicherungsprämie hängt von einigen Faktoren ab, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gewichtet werden. Das persönliche "Risikoprofil" errechnet sich unter anderem aus Kfz-Typ, Wohnort, Alter, Geschlecht, Abstellart des Fahrzeugs, Jahreskilometer und Schadensfreiheitsrabatt. Um die für den jeweiligen Wagen beste Versicherungsprämie zu finden, bietet sich ein Preisvergleich an. Enorm hilfreich für einen ersten Überblick sind Online-Vergleichsportale oder der aktuelle Testbericht der Stiftung Warentest.

Tipps und Kniffe

Vorsicht: Meiden Sie Online-Portale, die nach persönlichen Daten fragen. Was in jedem Fall angeben werden muss sind Kennzeichen, Herstellernummer und Typschlüsselnummer oder spezifische Merkmale des Modells (im Fahrzeugschein vermerkt). Darüber hinaus, um die Suche möglichst genau auf die persönliche Situation auszurichten, werden Informationen zu Wohnort, Wert des Wagens, Finanzierungsart, Kilometerstand und Laufleistung pro Jahr abgefragt. Auch der "Kontostand" in Flensburg und das Ausstellungsdatum des Führerscheins gehören dazu. Zuletzt werden noch Informationen zu Teil- bzw. Vollkasko, Schadensfreiheitsklasse und anderen Präferenzen von der Kfz-Versicherung eingeholt. Fünf bis zehn Minuten sollten Sie für die Abfrage einplanen.

Es empfiehlt sich, das Prozedere auf einem anderen Portal zu wiederholen und die Ergebnisse zu vergleichen. Zugegeben, das ist etwas mühsam. Doch der Aufwand für den Kfz-Versicherungswechsel lohnt sich, denn der Unterschied zwischen den Versicherungsprämien kann bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr betragen.

Mehr zu Kfz-Versicherung, Auto, Geld und Steuern bei Kfz-Ticker.de

 
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