Mit der Einführung des EU-Scheckkartenführerscheins aus Plastik wurde der Begriff "Lappen", so der Kosename für das alte Führerscheindokument aus Papier, bereits ad absurdum geführt. Wenigstens aber blieb denjenigen, denen ihr Papierfetzen an Herz gewachsen war, die Zuversicht, gemeinsam alt zu werden. Diese Möglichkeit besteht von 2013 an für erfolgreiche Prüflinge allerdings nicht mehr. Denn die Bunderegierung führt zu diesem Datum für deutsche Führerscheine ein Verfallsdatum ein. Laut „Saarbrücker Zeitung“ sollen alle ab 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse nur noch 15 Jahre Gültigkeit besitzen. Eine dahingehende Gesetzesänderung wurde eingeleitet. Das heißt allerdings nicht, dass die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss.
Die Verkehrsteilnehmer müssen die Fahrerlaubnis lediglich aufs Neue beantragen, auch ein neues Passbild ist Pflicht. "Die Erkennbarkeit des Inhabers wird dadurch verbessert", wird ein Sprecher des Verkehrsministeriums als Begründung zitiert.
Damit reiht sich der Führerschein bei anderen offiziellen Dokumenten wie Reisepass oder Personalausweis ein, die ebenfalls nur begrenzt gültig sind. Ein „Perso“ ist aktuell 10 Jahre gültig, danach muss er ersetzt werden. Auch werden ein neues Passbild und eine aktuelle Unterschrift notwendig.
Für alle vor dem Jahr 2013 ausgestellten, unbefristeten Führerscheine wird es eine Ausnahmeregelung geben. Die verlangt den Umtausch bis spätestens 2033. Warum diese Änderung? Der Grund dafür ist eine EU-Richtlinie von 2006, die die Bundesregierung zum kommenden Jahr umsetzen muss: Nach Angaben des Ministeriums ist geplant, dass es innerhalb der Europäischen Union nur noch ein universelles Führerscheindokument gibt. Ein weiterer Vorteil der Befristung: Durch den regelmäßigen Austausch kann – wie auch bei anderen offiziellen Dokumenten – die Sicherheit der Papiere besser gewährleistet werden.
Darüber hinaus hat die EU parallel zur Führerscheinerneuerung geraten, Gesundheitschecks einzuführen. Diese, so der aktuelle Stand, soll es in der Bunderepublik jedoch nicht geben. Der Führerscheinumtausch werde weder mit einer ärztlichen oder einer sonstigen Untersuchung verbunden sein, so das Verkehrsministerium.
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